Wo und in welchen Räumen Rauchmelder installieren? Ein Rauchmelder sollte in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, installiert werden. Bringen Sie Rauchmelder möglichst mittig im Zimmer, in waagerechter Position an der Zimmerdecke an. Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert werden.
Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten beachten Sie bitte: Räume in L-Form, die größer sind als 60 qm, benötigen Sie zwei Rauchmelder, und zwar einen auf jeder Seite. Große Räume, die durch Stellwände, Teilwände oder große Möbel unterbrochen sind, benötigen pro Teilbereich einen Rauchmelder. Offene Verbindungen, die sich über mehrere Etagen erstrecken, benötigen mindestens auf der oberen Ebene einen Rauchmelder.
Rauchwarnmelderpflicht
Neu aufgenommen in die NBauO ist eine Regelung über die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern (§ 44 Abs. 5 NBauO). Danach müssen in einer Wohnung sämtliche Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zwingend mit Rauchmeldern ausgerüstet werden. Die Anbringung an sich ist verfahrensfrei. Die Verpflichtung richtet sich an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude.
Zur Erfüllung der Vorschrift genügen batteriebetriebene Rauchwarnmelder, deren Leistungsmerkmale der DIN EN 14604 entsprechen. Für die Anbringung, die Funktionskontrolle und die Wartung von Rauchwarnmeldern ist die DIN 14676 maßgeblich, soweit die zu dem Gerät mitgelieferte Bedienungsanleitung dazu nichts aussagt.
Feuerlöscher Schmidt
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