Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dieses sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden.
Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen beispielsweise Rauchschutztüren eingesetzt werden. Brandschutzfenster erfordern ebenfalls spezielle Konstruktionen.
Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils gültigen Bauordnungen bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland und Österreich hat jedes Land diesbezüglich eine eigene Bauordnung.
ASR 1.7 regelt die Prüfung von Brandschutztüren
Wussten Sie schon, dass in der ASR 1.7 die Prüfung und Wartung von von Brandschutzschutztüren klar geregelt ist?
Den meisten Betreibern ist der Passus der ASR 1.7, Punkt 10.1 (3) und (4), Prüfung von Brandschutztüren, nicht bekannt bzw. die Bedeutung nicht bewusst. Viele sind der irrigen Meinung, dass Feuerschutztüren, hier als Brandschutztüren und Tore bezeichnet, gemäß der Bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis nicht regelmäßig zu prüfen sind.
Da die Einbau- sowie Prüf- und Wartungsanleitung der Hersteller Bestandteil der Zulassung sind, sind die hier aufgeführten Prüffristen unbedingt zu beachten.
Bei allen mir bekannten Herstellern ist in diesen Prüf- und Wartungsanleitungen eine Prüfpflicht von mindestens einmal jährlich enthalten und somit bindend.
Ebenso ist die Dokumentation in der Arbeitsstätte bereitzuhalten.
Feuerhemmende Türen im Innenbereich unterbinden bei einem Brand eine schnelle Ausbreitung des Feuers und des Rauches.
Feuerlöscher Schmidt
Inh. Mike Sohre
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