Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen bei uns in der schönen Altmark! Lassen Sie Ihre Flucht- und Rettungsplänepläne professionell bei uns erstellen. Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Vermittlung von Informationen über Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. Indem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage (siehe ISO 16069).
Ein Flucht- und Rettungsplan ist in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versammlungsorten z. B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkten) und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen.
Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007)
Fluchtwegpläne sind dabei sowohl für reguläre Bauten als auch für alle Gebäude, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) unterliegen, aufzusetzen. Die VStättVO wird auf Bundeslandebene festgelegt und umfasst Richtlinien, Orientierungen und Forderungen, die die Sicherheit von Versammlungsstätten gewährleisten sollen. Je nach Region unterscheiden sich diese in bestimmten Punkten.
Eine Versammlungsstätte selbst bezeichnet unter anderem:
ein Gebäude, das mehr als 200 Personen fassen kann
eine Anlage im Freien, die 1.000 Menschen beherbergen kann oder
eine Sportstätte, die Platz für 5.000 Zuschauer bietet
Verantwortlich für die Herstellung von Fluchtwegplänen ist der Betreiber des Gebäudes. Dabei ist zu garantieren, dass die Sicherheit aller Personen, die sich im Gebäude befinden, gewährleistet wird. Dies umfasst neben Besuchern ebenso alle Mitarbeiter, die sich zum Zeitpunkt dort aufhalten.
Das Anbringen eines Flucht- und Rettungsplans soll an Orten des Fluchtwegs erfolgen (Flure, Gänge, vor Treppenhäusern). Flucht- und Rettungspläne heben sich vom Hintergrund ab und sind gut zugänglich.
Geeignete Stellen, den Flucht- und Rettungsplan aufzuhängen, zeichnen sich durch ihre Lichtverhältnisse aus. Diese erreichten wir mit langnachleuchtenden Hintergründen oder einer Montage unmittelbar unter Sicherheitsleuchten.
Die Befestigungshöhe für Flucht- und Rettungspläne beträgt 1,65m von der Planmitte bis zum Fußboden.
Die Montage der Flucht- und Rettungspläne im Gebäude ist dauerhaft. In der Praxis erfolgt die Montage durch Aluminium-Klapprahmen oder Sandwichrahmen aus Sicherheitsglas.
Bei Bedarf liefern wir Ihnen den Rahmen zu Ihren Flucht- und Rettungsplänen gleich mit. Die Preise finden Sie als Eventualpositionen in unserem Angebot.
Wo und wann braucht man einen Flucht- und Rettungsplan?
Beispiele aus der DGUV-Regel 100-001. Demnach sind Flucht und Rettungspläne angebracht:
• bei großer räumlicher Ausdehnung eines Betriebs
• bei weitläufigen Produktionsstätten
• in großen Bürogebäuden
• in Gebäuden mit unübersichtlichen Gängen, Treppen und Verkehrswegen
• in Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, wie Raffinerien, Betriebe der chemischen Industrie und Laboratorien
• in Schulen und Kindertageseinrichtungen
• wenn sich regelmäßig eine große Anzahl von Personen, Betriebsfremde oder Personen mit eingeschränkter Mobilität im Betrieb aufhalten.
Der letztgenannte Punkt betrifft z. B. Hotels, Krankenhäuser und Pflegeheime. Denken Sie aber auch an externe Einrichtungen im Sozial und Gesundheitswesen, wie z. B. Behindertenwerkstätten, oder wenn Menschen mit geistigen Einschränkungen in separaten Wohneinheiten betreut werden. Auch das staatliche Regelwerk nennt in der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ einige Kriterien, die in die ähnliche Richtung weisen.
Demnach brauche Sie einen Flucht- und Rettungsplan:
• wenn die Fluchtwegführung unübersichtlich ist
• wenn sich in einem Gebäude viele ortsunkundigen Personen aufhalten, wie Besucher, Kunden, Publikum etc.
• wenn eine erhöhte Gefährdung besteht, z. B. durch Explosionsgefahr, oder wenn im Brandfall gefährliche Substanzen freigesetzt werden.
Sehen Sie die genannten Beispiele keinesfalls als eine abschließende Aufzählung an. Es gibt viele Einzelfälle, die nicht genau dieser Auflistung zugeordnet werden können, aber dennoch einen Flucht- und Rettungsplan rechtfertigen, so etwa:
• wenn die Zufahrt von Feuerwehr oder Rettungswagen erschwert ist und sich z. B. aufgrund enger Zufahrten verzögern kann.
• wenn eine Rettung von außen erschwert ist, weil an eine Fassade z. B. keine Leitern angelegt werden können.
• wenn Flucht- und Rettungswege von den üblichen innerbetrieblichen Laufwegen abweichen.
Maßgeblich ist letztendlich Ihre Gefährdungsbeurteilung, in der Sie die Aspekte der Fluchtwegführung, Gefährdung und Rettungsmöglichkeiten kritisch betrachten. Auch bei Brandschutztüren gibt es Besonderheiten, die Sie beachten sollten.
Weitere Neuerungen, welche die DIN ISO 23601 mit sich brachte:
• Horizontale und vertikale Fluchtwege werden farblich differenziert dargestellt: Flure erscheinen in Hellgrün, Treppenräume in einem dunkleren Grünton.
• Der Standort des Betrachters ist in blauer Farbe anzuzeigen.
• Grüne Richtungspfeile sind erlaubt. Sie sollen jeweils vom Standort des Betrachters (blauer Punkt) ausgehen.
• Im Übersichtsplan sollen auch die Sammelstellen angezeigt werden.
Diese Informationen muss ein Flucht- und Rettungsplan enthalten
Dem Flucht- und Rettungsplan liegt normalerweise eine Grundrisszeichnung des Gebäudes bzw. Stockwerks zugrunde oder ein Grundstücksplan. In diese Zeichnung oder diesen Plan werden dann nach festen Regeln bestimmte Symbole und Informationen eingetragen. Darüber muss der Flucht- und Rettungsplan informieren:
• den genauen Standort des Betrachters
• Lage und Verlauf der Flucht- und Rettungswege
• Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen
• Standorte der Einrichtungen zur Brandbekämpfung und zur Alarmierung
• Standorte der Notfalleinrichtungen und Evakuierungshilfen
• die Lage von sicheren Bereichen und Sammelstellen
• Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
Darüber hinaus sollten auf jedem Flucht- und Rettungsplan auch die Ersteller mit Namen und Datum angegeben sein sowie das Gebäude und Stockwerk. Die Pläne sind zu nummerieren.
Außerdem gilt:
• Buchstaben müssen für eine gute Erkennbarkeit mindestens 2 mm, Sicherheitszeichen mindestens 7 mm hoch sein.
• Flucht- und Rettungspläne sollten über eine Legende (Erklärung der Symbole und Farben) verfügen.
• Flucht- und Rettungspläne sind stets farbig anzulegen. Lassen Sie auf keinen Fall Schwarz-Weiß-Kopien zu.
• Der Hintergrund sollte stets weiß sein oder nachleuchtend weiß.
• Als Mindestgröße gilt das A3-Fomat (29,7 cm x 42,0 cm).
• Jeder Plan sollte mit „Flucht- und Rettungsplan“ überschrieben sein.
• Innerhalb eines Gebäudes oder Betriebs sollten die Flucht- und Rettungspläne im Layout einheitlich sein.
• Jeder Plan muss so angebracht werden, dass er beim Betrachten das Gebäude oder Grundstück lagerichtig zeigt.
• Jeder Plan muss dauerhaft und sicher befestigt sein. Ein Aushang am Schwarzen Brett mit Reißnägeln genügt nicht.
Es ist inzwischen hierzulande inoffizieller Standard, dass die Verhaltensregeln im Brandfall mit einem roten und die Verhaltensregeln bei Unfällen mit einem grünen Rahmen versehen werden.
Achten Sie auch darauf, dass Flucht- und Rettungspläne an geeigneten Standorten angebracht sind, z. B. in der Nähe von Treppen, an den Hauptzugängen zu Stockwerken, an Abzweigungen, Gabelungen und anderen strategischen Stellen von Fluchtwegen sowie überall dort, wo sich viele Personen treffen wie Kantinen, Cafeterias usw. Das Befestigen in einer Höhe von 160 cm, gemessen vom Boden zur Mitte des Plans, hat sich bewährt.
Tipp: Flucht- und Rettungspläne dienen Ihrem Betrieb nicht nur als Grundlage der vorgeschriebenen Räumungsübungen. Nutzen Sie Ihre Flucht- und Rettungswegpläne auch als Schulungs- und Unterweisungshilfe für Ihre Mitarbeiter.
Achtung: Oft werden im Zuge von Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten auch kleinere Umbauten am Gebäude vorgenommen. Hier eine Tür verlegt, da eine Zwischenwand entfernt, dort eine neue Rampe angelegt usw. Sie dürfen in solchen Fällen nicht vergessen, auch die Flucht- und Rettungspläne des Gebäudes bzw. Stockwerks anzupassen.
Feuerlöscher Schmidt
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