FESTSTELLANLAGEN

 

Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rolltore oder Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten).

Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.

Brandschutz Osterburg prüft und wartet auch Ihre Feststellanlage fachmännisch.

 

feststellanlage

Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:

• Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)

• Feststelleinrichtung, z. B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie ggf. automatischen Tor- und Türantrieben

• mindestens einem Branderkennungselement Brandmelder, z. B. optischer Rauchmelder oder Rauchschalter

• mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen (dieser kann nur dann entfallen, wenn die Feststellung auch durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann).Taster zum manuellen Schließen der Tür/des Tors müssen rot sein (Größe mindestens 16 cm²) und die Aufschrift tragen „Tür bzw. Tor schließen“.

Als Brandmelder in Feststellanlagen werden heute zumeist optische Rauchmelder nach dem Streulichtprinzip oder (bei Rauchschutzabschlüssen nicht erlaubt) seltener auch Wärmedifferenzialmelder eingesetzt.

Früher wurden als Brandmelder wegen größerer Sicherheit vor Störbeeinflussungen (Wasserdampf, Staub u. a.) auch Ionisationsrauchmelder verwendet. Diese sind wegen ihrer Radioaktivität fast vollständig vom Markt verschwunden. Außerdem sind sie als Sondermüll zu behandeln und in Deutschland mit ihrer Seriennummer und Einbauort bei den Landesämtern für Umweltschutz registriert.

Einige Systeme sind mit Akkus ausgestattet für den Fall, dass die 230-V-Versorgungsspannung wegfällt. Das Wegfallen der Versorgungsspannung – und gegebenenfalls auch der Akkuspannung – muss zum Schließen des Rauch- bzw. Feuerschutzabschlusses führen.

Die Feststellanlagen können auch durch Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 angesteuert werden. Eine Aufschaltung auf eine Brandmeldeanlage ist zulässig, jedoch nicht die Weiterleitung des Signals aus der Feststellanlage z. B. an die Feuerwehr. Feststellanlagen sind eigenständige Anlagen, die über eigene Branderkennungselemente (Rauchmelder oder Wärmemelder) verfügen müssen. Dies gilt auch dann, wenn sie durch eine Brandmeldeanlage angesteuert werden. Im Verlauf von Fluchtwegen und Rettungswegen sind zwingend Brandmelder, die auf Rauch reagieren, zu verwenden.

Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und regelmäßig lt. Zulassungsbescheid der einzelnen Anlage auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Pflicht des Betreibers ist es, einen zertifizierten Instandhalter (in der Norm „Fachkraft für Feststellanlagen“ genannt) entweder selbst zu beschäftigen oder eine Fachfirma, die über diese Kompetenz verfügt, mit der Wartung der Feststellanlage zu beauftragen. Art und Umfang der Wartung sind aufzuzeichnen und der Dokumentation der Anlage hinzuzufügen.

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INFO

Feststellanlagen dürfen nur noch durch ausgebildete „Fachkräfte für Feststellanlagen“ wiederkehrend geprüft und gewartet werden. Gefordert wird hierfür nach DIN 14677 ein Kompetenznachweis, der alle fünf Jahre aktualisiert werden muss. Dieses Seminar richtet sich sowohl an Personen, die bereits die Qualifikation „Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore sowie für die wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen“ besitzen, als auch an alle, die auf Basis ihrer Kenntnisse zu Feuer- und Rauchschutzabschlüssen zur Fachkraft für Feststellanlagen ausgebildet werden wollen.

Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege sind Prüfung, Instandhaltung, Funktionsprüfung, Wartung und Wiederinstandsetzung der Feststellanlagen wichtigste Voraussetzung. Für den betriebssicheren Zustand und die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber verantwortlich.

 

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